beim kauf von ware […] gewährt ihnen [beliebiger einrichtungsmarkt] einen rabatt in höhe des mehrwertsteueranteils, der auf den in der filiale ausgezeichneten preis anfallen würde. allerdings kann [beliebiger einrichtungsmarkt] aus gesetzlichen gründen dem kunden nicht die mehrwertsteuer als solche erlassen. der kassenbon wird daher weiterhin eine mehrwertsteuer ausweisen, jedoch bezieht sich diese auf einen entsprechend reduzierten betrag. der kunde ist nicht berechtigt, die erstattung des auf dem kassenbon ausgewiesenen mehrwertsteueranteils zu verlangen.
ergänzende geschäftsbedingung zum thema “mehrwertsteuer geschenkt!” geniestreich oder gaga-aktion zugekokster marketingler?