Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht

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ein spannendes kleines büchlein. im kern geht es um die politik der vergangenen jahre, die – nicht nur im schlagschatten der ereignisse von 9/11 – immer weiter die grundrechte beschneidet und mit angst und hysterie versucht, die bürger einzuschüchtern. prantl beschreibt, manchmal polemisch, manchmal sehr klug, warum und wieso. zieht prallelen zur inquisition.

nicht mehr ganz aktuell, da karlsruhe die vorratsdatenspeicherung inzwischen stark eingeschränkt hat (Urteil vom 2. März 2010, siehe wikipedia.org: Vorratsdatenspeicherung).

nichtsdestotrotz erfährt der leser viel neues. über das asylrecht und die praxis, über das sogenannte feindrecht von günther jakobs und allerlei mehr.

[xrr rating=8/10]

feststellung

momentchen mal: wenn sich ein paar hanserln irgendwo zusammenraufen und irgendwie politisch aussehen, dann kommt väterchen staat, winkt mit dem Versammlungsgesetz und löst die demo feucht grindend auf.

wenn aber plötzlich 1.500 Autos und 1.000 Fußgängern auf dem ku’damm (( *Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 I VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen “Leiter” iSv. § 14 II VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 I GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 II VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.(wiki))) erscheinen, dann wird das wohlwollend geduldet. schwenken ja schließlich alle brav ihr deutschland-fähnchen.

ich will ja hier niemanden die party versauen, aber verhältnismäßigkeit geht anders.