feststellung

momentchen mal: wenn sich ein paar hanserln irgendwo zusammenraufen und irgendwie politisch aussehen, dann kommt väterchen staat, winkt mit dem Versammlungsgesetz und löst die demo feucht grindend auf.

wenn aber plötzlich 1.500 Autos und 1.000 Fußgängern auf dem ku’damm (( *Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 I VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen “Leiter” iSv. § 14 II VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 I GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 II VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.(wiki))) erscheinen, dann wird das wohlwollend geduldet. schwenken ja schließlich alle brav ihr deutschland-fähnchen.

ich will ja hier niemanden die party versauen, aber verhältnismäßigkeit geht anders.


carsten ~ 9.06.2008 ~ # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # ~ politik