ein abendlicher kinobesuch im acud („lieber thomas“), ein wochenendlicher ausflug in die wilmersdorfer, spaziergang durch prenzlauer berg. an der brunnenstraße oben gibt es einen öffentlichen raum mit automaten für snacks und co – peak backpacking tourismus.
Film: Kodak Vision3 (Silbersalz35 200T)
Kamera: Nikon FA
Zeit: 2022/01
Entwicklung: ECN-2 (Silbersalz35)
Scan: Silbersalz35
das folgende ist ein experiment. auf ebay kaufte ich mir 6 längst abgelaufene filme, laut verkäufer zumindest teilweise kühl gelagert. abgelaufen heißt hier vor über 30 jahren, im jahr 1989. da stand die mauer noch, deutschlands gab es zwei und die sowjetunion sowieso. George H. W. Bush war gerade 41. präsident geworden. die kamera ist übrigens aus der selben zeit.
der film selbst ist ein multispeed, d.h. er kann bei verschiedenen ISO-werten belichtet werden, entsprechend muss man dann die entwicklung anpassen. seit ein paar jahren wird er wieder unter dem selben namen produziert. da ich nicht selbst entwickle, sondern in die drogerie trage, ist mir das aber egal. sollte es jedoch nicht.
der film selbst hat noch keine DX-codierung, ich stellte die kamera also auf ISO3200 und zog meine runde um den zoo und die gedächtniskirche an einem lauen maiabend. im grunde ist er gar kein ISO3200-film, sondern heißt nur so, wie hier beschrieben ist.
dann gab ich ihn zum entwickeln, ohne zu kommunizieren, wie sie ihn entwickeln sollen oder wie ich ihn belichtet habe. und jetzt bin ich so schlau wie vorher, das ergebnis ist ernüchternd und ich weiß nicht, ob es am alter des films liegt oder an der falschen entwicklung.
aber zumindest gibt es ein ergebnis, alle 37 bilder sind geworden, wenn auch körnig oder unterbelichtet. eine auswahl der ergebnisse unten. der nächsten rolle gönne ich tageslicht und professionelle entwicklung statt der drogeriekette.
die papierabzüge hat dm/cewe übrigens total verkackt, da sind auf einem abzug jeweils eine hälfte von einem und vom nächsten bild. sieht aber total schick nach absicht und independent arthouse film noir aus. will jemand eine schöne postkarte bekommen?
Film: Kodak T-MAX P3200 (TMZ 5054) abgelaufen am 09/1989
Kamera: Nikon F4s
Zeit: Mai 2020
Entwicklung: dm, Rathaus Center Pankow (7,95 €)
Scan: Epson Perfection V330 Photo
auf der liste der traurigsten orte berlins darf der ZOB nicht fehlen. täglich kommen tausende an, reisen tausende ab, es gibt keine pausen, es ist ständig was los. touristen aus spanien, arbeiter aus osteuropa, familien fahren in den urlaub. berlin-neulinge werden im westender irgendwo rausgelassen. dazu eine zweckarchitektur aus den sechzigern, es ist traurig. anderseits, das ding liegt gut an der stadtautobahn, die busse müssen nicht durch die stadt irren. aber irre ist es schon.
wo können klischees besser ausgelebt werden als in der photographie? eine dokumentation der ressentiments…
An einem Sonntag in der Oderberger (Mai 2010)An einem Sonntag in der Oderberger II (Mai 2010)Jazz im Bürgerpark (Mai 2010)Hinterhof im Wedding (Mai 2010)Hinterhof im Wedding II (Mai 2010)Ordnung in Charlottenburg (Mai 2010)Strandbar in Mitte (Juni 2010)Aufwertung in Prenzlauer Berg (Juli 2010)
merkwürdige dinge ereignen sich an berlins schulen: lehrer finden hochgiftige substanzen in chemielaboren und lassen sie entweder gleich wegsprengen oder schaffen sie in den grunewald. und der tagesspiegel verschusselt vor lauter aufregeung die richtige schreibweise und schummelt ein t in die gefährliche pikrinsäure.
mein chemielehrer hatte sein holzbein vom krieg! könnt ihr mal sehen!
momentchen mal: wenn sich ein paar hanserln irgendwo zusammenraufen und irgendwie politisch aussehen, dann kommt väterchen staat, winkt mit dem Versammlungsgesetz und löst die demo feucht grindend auf.
wenn aber plötzlich 1.500 Autos und 1.000 Fußgängern auf dem ku’damm (( *Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 I VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen „Leiter“ iSv. § 14 II VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 I GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 II VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.(wiki))) erscheinen, dann wird das wohlwollend geduldet. schwenken ja schließlich alle brav ihr deutschland-fähnchen.
ich will ja hier niemanden die party versauen, aber verhältnismäßigkeit geht anders.