blödsinn per gesetz:

dies bild hier entstand unter einsatz von leben und tod. aufgenommen in einem einkaufszentrum im herzen berlins. keine zwanzig sekunden nachdem ich die knipse ausgepackt habe, kam schon der freundliche security-mensch und machte mich barsch darauf aufmerksam, dass das ja nicht erlaubt sei: “ist verboten, packst du kamera weg!”. ok, nun könnte man sagen, die haben da hausrecht und das fotografieren nicht erlaubt. ist in museen bspw. ja genauso. ärgerlich, aber ein stückweit verständlich. unter umständen.

was dagegen gar nicht geht ist ein vorschlag der sogenannten enquetekommission zum thema. nämlich das generelle verbot von gewerblicher fotografie im öffentlichen raum ohne bezahlung. wenn das gesetz wird, muss jeder, der mit seinen bildern geld verdienen will, dem besitzer des gebäudes, parks, kunstwerks usw. vorher fragen und bezahlen. für ein fernsehturmbild, dass irgendwo gewerblich erscheint bekommt dann zB die telekom schotter.

die begründung für derlei unsinn: das gesetz von 1907, das keine vergütung für obigen zweck vorsah, diente patriotischen anliegen. das brauchen wir heute nicht mehr und so soll es zu einer vergütungspflicht kommen. aha.

regen sich natürlich die journalistenverbände tierisch auf. denn die professionellen fotografen leben ja davon, den öffentlichen raum zu fotografieren. was denn sonst?

nachzulesen alles auf der extra eingerichteten seite Pro Panoramafreiheit, die ich natürlich unterstütze.