Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe grundsätzlich weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf.

letztens war Verkehrsaktion gegen verkehrswidriges Halten und Parken in berlin und die polizei stellt nüchtern fest:

Ein spürbares Unrechtsbewusstsein im Individualverkehr war kaum wahrzunehmen und es ist zu vermuten, dass viele der Betroffenen ihre individuellen Interessen hinsichtlich des Haltens und Parkens vor allem auf Busspuren und in zweiter Reihe regelmäßig sorglos über die Interessen der Allgemeinheit stellen.


carsten ~ 20.06.2017 ~ # # # # ~ polizeimeldung